Technologien —
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Diese Heizungen dürfen
eingebaut werden

Wir stellen Ihnen an dieser Stelle verschiedene Heizungs­technologien vor, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei beschränken wir uns bewusst auf die meistverkauften Heizungen. Ihr Heizungsbauer kann Sie darüber hinaus individuell zu weiteren Optionen beraten. In den Kommunen, in denen bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, muss mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien geheizt werden. Das ist aktuell in den wenigsten Kommunen der Fall.

Wichtig: Für die Modernisierung auf Gas- und Ölheizungen sind Beratungen verpflichtend. Nachdem die kommunale Wärmeplanung vorliegt, sind alle benannten Heizungen weiterhin einbaubar, sie sind dann aber mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Der Anteil kann durch die Angaben des Energieversorgers nachgewiesen werden. Für Gaskunden reicht dabei der Abschluss eines Biogas-Tarifs beim eigenen Versorger.

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neuen Heizung

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Die zugelassenen Heiz­technologien
im Überblick

Gas-Brennwert-Heizung

Investition

Jahresgesamtkosten

Zeitaufwand (Tage)

  • preiswerteste und meistverkaufte Heizung in Deutschland
  • Hinweis: Heizung ist ab 2029 mit 15 % Biogas zu betreiben
  • Empfehlung: Kombination mit einer Solarthermie- oder Photovoltaik­anlage

Die Gas-Brennwert-Technik nutzt die Wärme, die beim Verbrennen des Energieträgers entsteht, sowie die Wärme aus dem Abgas durch Wasserdampf­kondensation. Das erhöht die Effizienz der Heizungs­anlage. Durch die Abwärme­nutzung des Rauchgases erzielt die Brennwert­technik Wirkungsgrade von bis zu 110 Prozent, bezogen auf den Heizwert.

Kommunale Wärmeplanung

Gas-Brennwert-Geräte dürfen nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, sind aber mit 65 % erneuerbaren Gasen zu betreiben. Das kann Biogas oder Wasserstoff sein.

Hybrid Gas-Brennwert-Heizung & Luft-Wärmepumpe

Zeitaufwand (Tage)

  • das Beste aus zwei Welten
  • Hinweis: Es besteht die Option des Einbaus in Etappen, Brennwertgerät und Wärmepumpe zu unterschied­lichen Zeitpunkten, bspw. je nach Modernisierung der Gebäudehülle
  • Empfehlung: Kombination mit einer Photovoltaik­anlage
  • bei Vorlage der kommunalen Wärmeplanung ist keine Änderung nötig

Eine Hybridheizung aus Gas-Brennwert und Luftwärme­pumpe kombiniert die effiziente Wärme­bereitstellung einer Wärmepumpe im Frühjahr, Sommer und Herbst mit der sicheren und preiswerten Spitzenlast­abdeckung durch das Brennwertgerät in den kalten Wintermonaten.

Kommunale Wärmeplanung

Hybrid Gas-Brennwert-Heizungen & Luft-Wärmepumpen dürfen nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung unverändert installiert werden.

Luft-Wasser-Wärmepumpe

Investition

Jahresgesamtkosten

Zeitaufwand (Tage)

  • Trendsetter für das sanierte Gebäude oder den Neubau, mit den höchsten Wachstumsraten in den letzten Jahren
  • noch effizienter, aber auch etwas kosten­intensiver sind Sole-Wasser-Wärmepumpen
  • Empfehlung: Kombination mit einer Photovoltaik­anlage

Luft-Wasser-Wärmepumpen nutzen die Umgebungsluft als Wärmequelle für die Wärme- und Warmwasser­bereitstellung von Gebäuden. Über ein Wärmepumpen­system bestehend aus Wärmeübertrager und Verdampfer kann das Temperatur­niveau der Außenluft auf ein höheres Niveau zum Heizen gebracht werden. So werden aus einer Kilowatt­stunde Strom für den Antrieb ca. 3 Kilowatt­stunden für die Heizung.

Kommunale Wärmeplanung

Wärmepumpen dürfen nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung unverändert installiert werden.

Pellet-Heizung

Investition

Jahresgesamtkosten

Zeitaufwand (Tage)

  • für den Autarkie­bewussten
  • schon heute CO2-neutral
  • wird oft bei einer Modernisierung von Heizöl genutzt

Die Pellet-Heizung nutzt zur Gewinnung von Wärme nachwachsende Rohstoffe in Form von Presslingen aus Sägemehl und Holzspänen. Bei diesem Heizungstyp handelt es sich um eine Heizungsart mit hoher Flexibilität. Pellet-Brenner eignen sich zur Kombination mit anderen Heizsystemen oder als eigenständige Heizungsanlage.

Kommunale Wärmeplanung

Pellet-Heizungen dürfen nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung unverändert installiert werden.

Öl-Brennwert-Heizung

Zeitaufwand (Tage)

  • für die Traditionalisten
  • Empfehlung: Kombination mit einer Solarthermie- oder Photovoltaik­anlage

Bei der Verbrennung von Heizöl entstehen neben Wärme auch heiße Abgase, die bei älteren Heizkesseln durch den Schornstein ins Freie geleitet werden. Brennwert­kessel für Öl nutzen die sogenannte “Kondensations­wärme”, indem der Wasserdampf in den Abgasen kondensiert und die Wärme genutzt wird. Das erhöht die Effizienz solcher Anlagen. Öl-Heizungen kommen oft zum Einsatz, wenn kein Gas- oder Wärme­netzanschluss verfügbar ist und das energetische Niveau des Gebäudes keine Wärmepumpe zulässt.

Kommunale Wärmeplanung

Öl-Brennwert-Heizungen dürfen nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, sind aber mit 65% erneuerbarem Heizölanteil zu betreiben.

Gas-Brennwert-Heizung H2-ready

Zeitaufwand (Tage)

  • Standard mit eingebauter Zukunftsgarantie
  • Empfehlung: Kombination mit einer Solarthermie- oder Photovoltaik­anlage

Die H2-ready Gas-Brennwert-Heizung nutzt wie die normale Brennwert-Heizung die Wärme, die beim Verbrennen des Energieträgers entsteht, sowie die Wärme aus dem Abgas durch Wasserdampf­kondensation. Sie kann heute mit Erdgas oder Biogas betrieben werden und lässt sich darüber hinaus später auf Wasserstoff umrüsten, wenn das Gasnetz auf Wasserstoff umgestellt wird. So ist sie fit für jede Art von Gasen.

Kommunale Wärmeplanung

Gas-Brennwert-Heizung H2-ready Anlagen dürfen nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung in ausgewiesenen Wasserstoff­netzen eingebaut werden.

Brennstoffzelle

Investition

Jahresgesamtkosten

Zeitaufwand (Tage)

  • heute schon CO2-neutral, aber hohe Investitionskosten
  • förderfähig im Betrieb mit 100 % Biogas

Eine Brennstoffzelle ist die energetisch effizienteste Form Strom und gleichzeitig Wärme für sein eigenes Haus zu produzieren. Sie wandelt chemische Energie aus Wasserstoff, der im Gerät über einen Reformer aus Erdgas gewonnen wird, direkt in Strom und Wärme um.

Kommunale Wärmeplanung

Brennstoff­zellen dürfen nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung unverändert installiert werden.

Strom-Direktheizung
  • seltene Heizungsform, da das notwendige höchste energetische Niveau des Gebäudes nicht oft gebaut wird
  • kein Abgassystem
  • Empfehlung: Kombination mit einer Photovoltaik­anlage

Die Strom-Direktheizung wird nur für energetisch besonders gut gedämmte Häuser empfohlen, -45 % unter Standard im Neubau und -30 % im Bestand. Da diese Gebäude kaum Energie verlieren, genügen direkt strombetriebene Flächen­heizungen oder Strahler für die Wärme­bereitstellung. Sie wandeln den Strom ohne Zwischen­speicherung über ein Wassersystem direkt in Wärme um und geben diese in den Raum ab.

Kommunale Wärmeplanung

Strom-Direkt­heizungen dürfen nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung unverändert installiert werden.

Wärmeanschluss

Investition

Jahresgesamtkosten

Zeitaufwand (Tage)

  • der Anschluss an ein lokales Wärmenetz wird durch den lokalen Betreiber geregelt
  • die Anschlusskosten sind gering, die Betriebskosten können von Netz zu Netz sehr unterschiedlich sein

Wärmenetze können mit Abwärme aus der Industrie oder regenerativ mit Geothermie, Biogas, Holz oder mit allen herkömmlichen Energieträgern betrieben werden. Sie sind energetisch effizient, aber die Investitions­kosten für den Leitungsbau sind hoch, daher rentieren sie sich nur in dicht­besiedelten Wohngebieten mit größeren Abnahmemengen.

Kommunale Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmplanung begünstigt den Ausbau von bestehenden und den Neubau von Nah- und Fern­wärmenetzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wenden Sie sich bei Fragen zur Heizungs­modernisierung an das Fachhandwerk oder Ihren Energieversorger. Weiterhin sind die eingetragenen Energieberater offen für Ihre Fragen. Die staatliche Förderung „Energieberatung für Wohngebäude“ übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Auch die Verbraucher­zentralen bieten eine geförderte und dadurch kostenlose Einstiegs­beratung an.

Ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren kann durch die Tarif-Angaben des Energie­versorgers nachgewiesen werden. Für Gaskunden reicht dabei der Abschluss eines üblichen Biogas-Tarifs beim eigenen Versorger. Bei folgenden Heiztechnologien und Hybrid­systemen braucht es keinen weiteren Nachweis:

  • Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
  • Einbau einer Strom­direktheizung
  • Einbau einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-­Hybridheizung
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie
  • Einbau einer Biomasse­heizung (Holzheizung, Pelletheizung etc.)
  • Einbau einer Gasheizung, die auf Wasserstoff umrüstbar ist

Individuelle Lösungen zur Erreichung des Anteils der Erneuerbaren von 65 Prozent können durch die Eigentümer umgesetzt werden.

Ja, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung in der Kommune dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden. Diese müssen mit steigenden Anteilen von Biomasse, zum Beispiel Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden: 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Eine weitere Option ist eine Hybridheizung, wobei hybrid den Einsatz von mindestens zwei Energieträgern bedeutet. Als Hybridheizung wird meist die Kombination aus einer Luftwärme­pumpe und einem Gas-Brennwert­kessel bezeichnet.

Das Heizungsgesetz sieht vor, dass beim Einbau von Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, eine Beratung erfolgen muss. Die übernimmt der Fachhandwerker.

Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt und die entsprechende Region als Wasser­stoffnetz-Ausbaugebiet ausgewiesen wurde, dürfen auf 100 Prozent H₂ umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden. Diese sind bereits heute im Handel erhältlich. Bis zum Wechsel des Gasnetzes auf Wasserstoff kann eine solche Heizung ohne erneuerbare Gase betrieben werden.

Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt und das Gebiet nicht als Wasser­stoffnetz-Ausbaugebiet ausgewiesen ist, können weiterhin Gasheizungen verbaut werden. Diese müssen jedoch mit 65 Prozent erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Biogas betrieben werden.

Ein großflächiger Rückbau von Gas­verteilnetzen ist nach Ansicht der Branchen­verbände nicht zu erwarten, da diese Netze auch für die Versorgung von 1,8 Millionen Industrie- und Gewerbe­betrieben sowie für den Einsatz in der Nah- und Fernwärme gebraucht werden. Generell sind die deutschen Gasnetze für den Transport klimaneutraler Gase vorbereitet.

Im Falle einer Heizungs­havarie, das heißt die Heizung ist nicht mehr zu reparieren, greift für Ein- und Zweifamilien­häuser eine Übergangs­frist von 5 Jahren, bei Gas-Etagen­heizungen in Mehrfamilien­häusern 8 Jahre und beim Anschluss an ein Wärmenetz nach kommunaler Wärmeplanung eine Frist von 10 Jahren. Diese Übergangs­fristen sollen sicherstellen, dass Eigentümer sich nach der kommunalen Wärmeplanung ihrer Region richten können. Während der Übergangs­fristen kann mit einer her­kömmlichen Heizung weiter geheizt werden.

Wenn für ein Haus in einem Neubaugebiet ein Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wurde, müssen für die Wärme­versorgung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden. Wird ein neues Haus außerhalb eines Neubaugebiets gebaut, zum Beispiel aufgrund eines Lückenschluss, gilt dies erst, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dies ist je nach Größe der Kommune laut Wärme­planungsgesetz im Sommer 2026 bzw. 2028 der Fall. Liegt diese schon vor, muss bereits ab Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuer­baren Energien geheizt werden.

Die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen gemäß Wärmeplanungs­gesetz sieht folgende Fristen vor:

In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss spätestens zum 30.06.2026 und in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern spätestens zum 30.06.2028 ein Wärmeplan vorliegen.

Ab diesen Zeitpunkten müssen neu installierte Heizungen auch in Bestands­gebäuden und Neubauten außerhalb von ausgewiesenen Neubaugebieten die Gesetzes­vorgaben erfüllen, das heißt, jede Heizung muss mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden oder einer der definierten Technologien entsprechen.

Kommunen, die bis zum vor­geschriebenen Fristende keine kommunale Wärmeplanung vorweisen können, werden anschließend so behandelt, als ob eine vorliegt. Die 65-Prozent-Regel und die Technologie­vorgabe gilt dann auch hier.